Die Gyseler AG besitzt die staatliche Zulassung der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und ist offiziell zu eingeschränkten und ordentlichen Revisionen befähigt. Wir sind auf der Übersicht der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde als Revisionsexpertin wie folgt registriert:
Register der Revisionsdienstleister
Viele KMU möchten nicht auf eine Revision verzichten, obwohl die Pflicht vom Gesetzgeber gelockert wurde. Gründe dafür können sein, dass gewährleistet wird, dass die Jahresrechnung durch Spezialisten geprüft wird oder aber dass ein schlechteres Rating bei der kreditgebenden Bank vermieden werden kann.
Als Revisionsgesellschaft übernehmen wir neben der eingeschränkten und ordentlichen Prüfung der Jahresrechnung auch Spezialprüfungen (Gründerberichte, Sacheinlage-Verträge, Kapitalerhöhungen/-reduktionen, Rangrücktrittsvereinbarung).
Treuhandfirmen, die von der Revisionsaufsichtsbehörde keine Bewilligung erhalten haben, bieten wir eine Zusammenarbeit an.
Ebenfalls sind wir als Revisionsgesellschaft für die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GWG) von der SRO der Treuhand Suisse registriert.